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Standesherrlichkeit


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Standesherrlich waren die nach der deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 durch Ebenbürtigkeit gekennzeichnete Herrscherhäuser der mit dem Reichsdeputationshauptschluss ( 1803 ) mediatisierten Länder des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation .

siehe auch: Genealogisches Handbuch des Adels




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