Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Stellvertreter ist ein Vertreter im einem Amt eine durch einen Amtsinhaber oder dessen befugte Person zur Ausübung eines Amts während Abwesenheit oder Verhinderung des hauptamtlichen Amtsinhabers.
Entsprechendes gilt auch für Leitungspositionen außerhalb Ämtern und für Personen mit bestimmten Aufgaben Befugnissen die vertreten werden.