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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Steuerhinterziehung


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Die Steuerhinterziehung ist eine Steuerstraftat die in §§ 370a der Abgabenordnung (AO) geregelt ist.

Inhaltsverzeichnis

Charakter

Der Grundtatbestand der Steuerhinterziehung ist ein Vergehen seine Qualifikation in § 370a AO Verbrechen . Auch der Versuch ist strafbar. Die Straffreiheit der Steuerhinterziehung eintreten wenn der Täter sich selbst anzeigt. gilt jedoch nur für den Grundtatbestand.

Inhalt

Den Finanzbehörden namentlich den Finanzämtern müssen wahrheitswidrige also falsche oder unvollständige gemacht werden. Auch die Nichtverwendung von Steuerzeichen Steuerstempeln ist strafbar. Zur Vollendung der Straftat ist es erforderlich dass neben die auch der Taterfolg die Verkürzung der Steuern

Kritik

Kritisiert wird die Norm der Steuerhinterziehung sie nicht den Anspruch auf die Steuern beinhaltet sondern lediglich in Beziehung mit den anwendbar ist. Fraglich ist daher inwieweit die den Blankettdelikten zuzuordnen ist oder ob es um ein eigenständiges Strafgesetz handelt.

Gesellschaftliche Bewertung

In weiten Teilen der deutschen Gesellschaft Steuerhinterziehung als ein Kavaliersdelikt; ein Grund für schwindende Unrechtsbewusstsein ist dass das herrschende Steuerrecht seinen unüberschaubaren legalen Gestaltungsmöglichkeiten zunehmend als ungerecht wird.

Ein Steuervergehen hindert nicht mehr daran Ämter zu bekleiden; Beispiele sind

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