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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Stiftung (Schweiz)


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Das Stiftungsrecht der Schweiz ist in Art. 80-89 ZGB geregelt und gilt weltweit als eines liberalsten . Deshalb ist in der Schweiz die Stiftung eine häufig anzutreffende Rechtsform .

Die Gründung einer Stiftung bedarf der eines Vermögens für einen besonderen Zweck. Der Stifter durch eine Stiftungsurkunde seinen Willen zur Errichtung selbständigen Stiftung darzutun das Einlagevermögen der Stiftung und den Zweck der Stiftung zu umschreiben. Stiftung wird in das Handelsregister eingetragen außer es handelt sich um kirchliche Stiftung bzw. eine Familienstiftung.

Wesentliches Charakteristikum einer Stiftung ist dass kein oberstes Kontrollorgan hat. Grundsätzlich unterstehen sie Aufsicht staatlicher Stellen (z.B. Gemeinde Kanton Bund). Die Aufsicht muss dem Willen Stifters folgen.

Das liberale Stiftungsrecht ist in der in der Kritik . Seit 1993 ist eine Revision anhängig. Folgende Veränderungen stehen auf der Agenda :

  • Verbot neuer Stiftungen mit überwiegend wirtschaftlichem
  • Einführung einer Revisionsstelle
  • Verbesserung des Gläubigerschutzes

Siehe auch: Stiftung nach deutschem Recht .




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