Strafrichter Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier . Diese Seite benötigt Javascript um richtig angezeigt zu werden. Strafrichter im weiteren Sinne sind alle Richter die Strafsachen bearbeiten. Nach der deutschen Gerichtsverfassung sind Strafrichter im engeren Sinne diejenigen die als Spruchkörper für Strafsachen zuständig sind die dem am Amtsgericht (beachte aber: dort nicht dem Schöffengericht ) zugewiesen sind (§ 25 GVG). Der ist berufen alle Vergehen abzuurteilen bei denen die Straferwartung unterhalb Freiheitsstrafe von zwei Jahren liegt und keine oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu erwarten ist (sog. "Strafgewalt"). Gegen Urteile des Strafrichters gibt es die Rechtsmittel der Berufung und der Revision . Die Berufung findet vor dem Landgericht die Revision vor dem Oberlandesgericht (in Bayern: Bayerisches Oberstes Landesgericht ) statt.
Siehe auch: Strafverfahren
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