Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Strafvereitelung ist nach deutschem Strafrecht ein Anschlussdelikt nach § 258 StGB . Bestraft wird die absichtliche oder wissentliche der Bestrafung eines Täters oder Teilnehmers . Dabei werden sowohl die Vereitelung der als auch die Vereitelung der Strafvollstreckung einbezogen.
Notwendig ist eine rechtswidrige Vortat die fahrlässig begangen worden sein kann. Täter der kann niemals der Täter der Vortat (so § 258 Abs. 5) sein da dies prozessualen Schutz des nemo tenetur se ipsum ( lat . niemand ist gehalten sich selbst anzuklagen sog. Selbstbegünstigungsprinzip) zuwiderlaufen würde. Die Vereitelung auf alle denkbaren Arten und Weisen erfolgen: der Ermittlungsarbeiten Verbergen des Straftäters. Nicht zum der Norm gehören jedoch Handlungen wie die Behandlung des Täters die Lebensmittelversorgung im üblichen und der Überlassung einer Wohnung ohne ihn zu wollen. Problematisch ist jedoch die Vereitelung Unterlassen . Dafür müsste der Täter der Strafvereitelung Garantenstellung für die Strafverfolgung innehaben. In der obliegt diese Garantenstellung nur den Strafverfolgungsbehörden sodass solchen Fällen ohnehin § 258a StGB (Strafvereitelung Amt) anwendbar wäre. Problematisch ist die Strafvereitelung Strafverteidiger . Ihm obliegt die Pflicht der ordnungsgemäßen seines Mandanten . Darüberhinaus darf er jedoch keine falschen herbeiführen und keine wahrheitswidrigen Angaben machen.
Die Vollstreckungsvereitelung bezieht nicht nur auf Strafen sondern auch auf andere Maßnahmen wie Maßregeln der Besserung und Sicherung . Davon besteht auch keine Befreiung wenn Verurteilung des Straftäters zu Unrecht im Sinne Justizirrtums erfolgt ist da im Rechtsstaat stets Wiederaufnahme des Verfahrens möglich ist. Dies ist Täter zuzumuten. Die Zahlung einer Geldstrafe anstelle Täters wird in der Literatur als Strafvereitelung diskutiert. Die Rechtsprechung lehnt hier eine Strafvereitelung während die herrschende Auffassung in der Literatur wohl meint dass die Strafe stets den treffen soll und der Zweck vereitelt würde ein anderer sie leisten.
Während für die einfache Strafvereitelung ein als Täter begünstigt wird besteht bei der der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) Ausnahme: Angehörige innerhalb der Strafverfolgungsbehörden werden mit erhöhten Strafrahmen des § 258a StGB konfrontiert.