Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Strafverteidiger bezeichnet den dem Angeklagten zur Seite Verteidiger. Der Verteidiger ist neben der Staatsanwaltschaft dem Gericht ein unabhängiges selbständiges Organ der Rechtspflege . (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 39 156
Nachfolgende Ausführungen entsprechen bundesdeutschen Recht. Der ist dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet. darf gem. § 138 Abs. 1 StPO Rechtsanwalt und jeder Rechtslehrer an einer deutschen sein. Nach § 139 StPO kommt auch Verteidigung durch einen REchtskundigen (Rechtsreferendar) in Betracht. besonderen Fällen bietet zudem § 138 Abs. StPO die Möglichkeit der Vertedigung durch eine Person die das Vertrauen des Angeklagten genießt. jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens
und jeder Instanz hat der Beschuldigte Recht sich von einem Verteidiger vertreten zu Gem. Art. 6 III lit. c MRK 14 d IPBPR gehört dies zu den eines fairen Verfahrens. Der Strafverteidiger ist an des Beschuldigten nicht gebunden. Die Verteidigung mehrerer im selben Verfahren ist wegen möglicher Interessenkollisionen unzulässig (§ 146 StPO).
In den Fällen der notwendigen Verteidigung dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger (Offizialverteidiger zu bestellen ff. StPO). Der Pflichtverteidiger wird von der bezahlt und erhält reddduzierte Gebühren.
Die Vergütung erfolgte bisher nach der 1.4.2004 nach RVG. Da die Vergütung nach BRAGO für den Strafverteidiger in der Regel ist wird zumeist eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis ein Pauschalhonorar für das ganze Verfahren oder Abschnitte abgeschlossen.