Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung (aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen) und radioaktiver Substanzen.
Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für kerntechnischer Anlagen wie z.B. Kernkraftwerke und im Bereich der Medizin ( siehe Radiologie ).
Das Atomgesetz bildet in Deutschland die rechtliche Grundlage für den Umgang mit radioaktiven (insbesondere Kernbrennstoffe ). Auf ihr bauen die Verordnungen auf.
Die Röntgenverordnung reguliert in Deutschland die von Röntgenstrahlen . Sie verordnet den Schutz vor Schäden Röntgenstrahlen mit Hilfe von Strahlenschutzmaßnahmen insbesondere bei Durchführung medizinisch radiologischer Diagnostik.
Sie regelt in Deutschland den Umgang radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin der Kernenergie den Einsatz höherenergetischer Strahlung insbesondere in der Strahlentherapie . Aktuelle Fassung: August 2001 (pdf-Datei). In einer Strahlenschutzanweisung sind Mitarbeiter in Institutionen mit radioaktivem über die Inhalte und Auslegung der Strahlenschutzverordnung unterweisen.