Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Strandrecht war das Recht der Anwohner den Strand in jeder Hinsicht zu nutzen. Dies insbesondere die Aneignung des Strandguts von Schiffen das Gepäck von Schiffbrüchigen ein.
Seit dem 13. Jahrhundert eigneten sich die Landesherren dieses Recht der Finder durfte immerhin ein Drittel des Gutes behalten ein Drittel verblieb beim Eigentümer ein Drittel ging an den Landesherrn.
Damit gingen den Kauffahrern bei einem zwei Drittel ihres Handelsgutes verloren. Um sich unberechtigte Ansprüche besser wehren zu können schlossen die Kaufleute im 12. Jahrhundert zu den ursprünglichen Hansen zusammen.
Die Einführung der modernen Seerettung wurde Hinweis auf das Strandrecht behindert da der der ansässigen Bevölkerung bedroht waren.