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Streik


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Ein Streik ist eine gemeinsame Arbeitsniederlegung (Verweigerung) um Forderungen Nachdruck zu verleihen. Hierbei übt der sein Rückbehaltungsrecht der Leistung aus. Arbeitgeber können Aussperrung antworten.

Das Streikrecht wird in Deutschland aus 9 Abs. 3 des Grundgesetzes hergeleitet. Träger dieser Arbeitskampfmaßnahme können nur Gewerkschaften sein. Nicht von ihnen getragene Streik sog. "wilde Streiks" und als solche rechtswidrig.

Man unterscheidet zwischen dem Warnstreik einer kurzen Arbeitsniederlegung und einem "richtigen" Streik. Ein ist erst nach Auslaufen des gültigen Tarifvertrags zulässig. Erst wenn die Tarifverhandlungen offiziell gescheitert erklärt und - in den meisten - der Schlichtungsspruch einer neutralen Schlichtungskommission abgelehnt ist erlischt die Friedenspflicht. Die Einleitung eines bedarf zudem noch von gewerkschaftlicher Seite des des Hauptvorstands. In der Regel wird zuvor eine Urabstimmung durchgeführt in der 75% der Gewerkschaftsmitglieder für den Streik stimmen müssen.

Vor den Toren der bestreikten Betriebe in der Regel sog. Streikposten. Diese sollen Einen zum Ausdruck bringen dass der Betrieb wird zum Anderen sollen sie arbeitswillige Arbeitnehmer der Arbeit abhalten.

Arbeitnehmer die gleichwohl in dem bestreikten arbeiten werden von den Streikenden als Streikbrecher Sie erhalten gelegentlich vom Arbeitgeber eine Prämie

In der Schweiz gilt der Arbeitsfrieden.

Inhaltsverzeichnis

Politische Streiks

In Italien ist der Streik eine Ausdruck der politischen Willensäußerung (etwa gegen Berlusconi ). In Deutschland sind derartige politische Streiks Begründet wird dies damit dass in einer Demokratie die politische Willensentscheidung durch die dafür Organe in dem verfassungsmäßig vorgesehenen Verfahren frei Zwängen zu treffen sei.

Streiks außerhalb des Arbeitslebens

Es gibt auch Streiks außerhalb des Sie zeichnen sich dadurch aus dass sich Beteiligten den üblichen Abläufen oder Geschehnissen bewusst gezielt verweigern oder diese behindern um bestimmte deutlich zu machen oder ihnen Nachdruck zu

Streikformen

  • Generalstreik : Streik aller Arbeitnehmer einer Volkswirtschaft
  • Vollstreik: Streik aller Beschäftigten eines Wirtschaftszweiges.
  • Teilstreik: Nur bestimmte Arbeitnehmergruppen oder Betriebsabteilungen streiken.
  • Punktestreik: Abwechselnd werden Abteilungen oder Produktionsstandorte bestreikt.
  • Schwerpunktstreik: Betriebswichtige Arbeitnehmer streiken.
  • Betriebsstreik: Erfasst alle Beschäftigten eines bestimmten Betriebes.
  • Abwehrstreik: Verhinderung von Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen oder sozialen Sicherheit.
  • Warnstreik : nur 1-7 Stunden Aussperrung lohnt dann
  • Proteststreik: Befristet gegen einen konkreten Vorfall gerichtet
  • Bummelstreik: Es wird langsamer als normal gearbeitet. auch Dienst nach Vorschrift .
  • Solidaritätsstreik : zum Ausdruck der Solidarität
  • Wilder Streik : "unorganisierter" spontaner Streik ohne Unterstützung einer Gewerkschaft .
  • politischer Streik: Streik gegen oder für politische in Europa meist erlaubt in Deutschland verboten
  • Sitzstreik (auch "sit-in"): Die Streikenden bleiben untätig Arbeitsplatz ; kann auch in Form von Straßenblockaden um für bestimmte politische Ziele zu demonstrieren.
  • Verbraucherstreik : Wortschöpfung für eine Form des Boykotts von Waren oder Dienstleistungen.
  • Steuerstreik: Revolte der Steuerzwangszahler gegen nicht legitimierte Einnahmenpolitik
  • Hungerstreik : Essenverweigerung
  • Schüler-/Studentenstreik: Die Schüler oder Studenten boykottieren Lehrveranstaltungen.

Zwangsschlichtung

Eine Alternative zum Streik ist die bei der die Konfliktparteien den Spruch eines bestimmten Schlichters im vornherein anerkennen. In US-Bundesstaaten wo Streiks zugunsten von Zwangsschlichtung im verboten sind sind die Löhne nicht niedriger in den streikenden Bundesstaaten . Befürworter der Zwangsschlichtung weisen darauf hin durch die geringeren Produktivitätsverluste der Zwangsschlichtung langfristig höhere Löhne gezahlt werden könnten. (aber nicht

Obengenanntes lässt offensichtlich keinen Rückschluss auf Nichtnotwendigkeit von Streiks zu. In Deutschland erhalten Nichtgewerkschaftler denselben Lohn wie Tarifgebundene eben damit keine Gewerkschaftsmitglieder werden.

atypisch Beschäftigte

In Österreich streikten 2004 erstmals atypisch Beschäftigte und die einer Wiener Fahrradbotenfirma der Anteil atypischen an den Beschäftigungsverhältnissen ist rund 40%. Diese Beschäftigten waren nicht bereit relative Verschlechterungen hinzunehmen: Unternehmer erhöhte die Preise für den Kunden gab die Erhöhung nicht an die Fahrer bislang waren sie mit einem bestimmen Prozentsatz den Aufträgen beteiligt; ein Großteil der Fahrer ausgesperrt die Märzlöhne waren im April noch die Ankündigung einer Betriebsratswahl wurde unterbunden. Die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) unterstützt die Streikenden.




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