Das Hochschulrahmengesetz (HRG) schließt allgemeine Studiengebühren Dagegen klagen diverse Bundesländer. Nicht ausgeschlossen sind jetzt Zweitstudien- Langzeitstudien- und geringe Rückmeldegebühren. Auch sind erlaubt.
Daher gibt es inzwischen in zahlreichen Bundesländern Studiengebühren die jedoch entweder erst zu sind sobald eine bestimmte Semesteranzahl überschritten ist oder eine "geringe" Gebührenhöhe Die Höhe der Langzeit/Zweistudiengebühren liegt bei 300 650 Euro. Rückmeldegebühren liegen zwischen 40 und Euro.
Das letzte Bundesland dessen Regierung noch Studiengebührenpläne veröffentlicht hat ist Mecklenburg-Vorpommern.
Von manchen werden nachlaufende (= nachgelagerte) favorisiert wie etwa in Australien wo ein entsprechendes Modell 1989 unter Namen Higher Education Contribution Scheme (HECS) eingeführt Die Studierenden erhalten ein zinsloses Darlehen und die Gebühren erst dann zurück wenn sie Mindesteinkommen (in Australien ab 12.400 Euro Brutto-Jahreseinkommen) erreicht Andere favorisieren ein Gebührenmodell bei dem alle Gebühren entrichten einige jedoch über BAföG bis zu 100 % erstattet bekommen.
An Privathochschulen sind Studiengebühren allgemein üblich.
In Österreich wurden 2001 Studiengebühren ( Studienbeiträge ) eingeführt. Die Studiengebühren sind einmal pro zu entrichten und haben eine Höhe von 36 Euro pro Semester für Österreicher und EWR -Staatsangehörige. Staatsangehörige anderer Staaten zahlen 726 72 pro Semester.
Darüber hinaus fallen noch geringfügige Gebühren die Mitgliedschaft in der Österreichischen Hochschülerschaft und für die Unfallversicherung an. Keine zahlen beurlaubte Studenten; Studenten aus Entwicklungsländern erhalten geleisteten Studiengebühren rückerstattet.
Die Einnahmen aus den Studiengebühren fliessen allgemeinen Budget zu und haben deshalb keine Auswirkung für die Finanzierung der Universitäten.
Studiendauer : Studiengebühren ab einer bestimmten Semesteranzahl zwingen Studierenden zu einem schnellen Studienabschluss was der zugute kommt. Langsame Studierende werden finanziell bestraft. besteht also ein zusätzlicher finanzieller Anreiz schnell zu studieren und somit der Wirtschaft zur zu stehen.
Finanzlage : Leere Kassen und Sparzwänge zwingen zu Finanzierungsquellen. Nur so kann ein konkurrenzfähiges Hochschulangebot werden.
Gerechtigkeit : Das Hochschulsystem wird ohne eine Finanzierung Studiengebühren von einer Minderheit wahrgenommen aber von Allgemeinheit finanziert.
Soziale Gerechtigkeit : Anders als von Gegnern behauptet studieren Staaten mit einem Studiengebührensystem (Großbritannien Australien) mehr aus sozialschwächeren Schichten als in Deutschland. Akademiker nach ihrem Studium tendenziell zu den Wohlhabenderen. in einem nachlaufenden System sind ihnen Gebühren
Förderung der Forschung : Wenn die Studiengebühren allein als Einnahmequelle Universitäten dienen also nicht (wie in Österreich Staate zu Gute kommen und gleichzeitig die Subvention als Finanzierungsquelle Nr.1 bestehen bleibt können Universitäten mehr in Forschung investieren wobei die gewonnenen Erkenntnisse (in Form von Patenten) wiederum einbringen.
Nebenjob : Zur Finanzierung der Studiengebühren sind viele auf einen Nebenjob angewiesen. Gerade dadurch aber sie sich weniger auf das Studium konzentrieren es wiederum verlängert.
Staatliche Verantwortung : Die Grundfinanzierung staatlicher Hochschulen muss Aufgabe Staates bleiben.
Versickern der Gebühren : Es kann nicht sichergestellt werden ob Gebühren wirklich dem Hochschulsystem zugute kommen. Eventuelle müssten den Studierenden direkt zugute kommen. Die in Deutschland existierenden Studiengebühren kommen in keinem der Hochschule zugute - durch die höheren steht ihr effektiv sogar weniger Geld zur als zuvor.
Akademikerquote : Durch höhere Gebühren könnten zahlreiche potenzielle von einem Studium abgeschreckt werden obwohl eher herrscht.
Gerechtigkeit : Das Hochschulsystem nutzt letztlich allen also es auch von der Allgemeinheit etwa durch finanziert werden.
Soziale Gerechtigkeit : Durch Studiengebühren ist es Kindern sozialschwacher nicht möglich ein Studium aufzunehmen wenn ihnen entsprechenden Befreiungen angeboten werden. Es kann auch Mittelstandsloch geben (wenn - wie beim BAföG - die Freibetragsgrenzen recht niedrig sind) für ganz arme kostet's nichts für reiche kein Problem aber dazwischen ...
Verwaltungsaufwand : Die Erhebung von Gebühren egal welcher erfordert Verwaltungsaufwand. Es ist einfacher die Hochschulen wie Schulen) über allgemeine Steuern zu finanzieren.
Mindereinnahmen : In Nordrhein-Westfalen beendeten 2004 nach der Einführung der 650-Euro-Gebühr für schlagartig 50.000 Studierende ihr Studium. Es kommt massiven Mindereinnahmen. Dieses Beispiel zeigt dass Studiengebühren Bildung verteuern können.
Tod des Ehrenamts : Studierende welche Studiengebühren zahlen müssen werden Engagement einschränken um die Studienzeit nicht zu
Ausschluss von der Partizipation : Studierende die durch Studiengebühren unter finanziellen gesetzt werden haben weniger Zeit sich gesellschaftlich/politisch engagieren.
Je nach Standpunkt kann das folgende für oder gegen Studiengebühren sprechen:
Privatisierung : Studiengebühren sind eine der Grundvoraussetzungen um von manchen befürworteten Bildungsmarkt zu schaffen und heute etwa in Deutschland von anderen befürwortete Hochschulwesen zu privatisieren.