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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 20. Mai 2013 

Subjektives Recht


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Subjektives Recht bedeutet im rechtlichen Sprachgebrauch ein einer zustehendes Recht von einer anderen Person etwas verlangen die Berechtigung einer Person zu einer Handlungsweise oder das Recht an einer Sache.

Zur Erläuterung drei Beispiele:

  • Käufer X hat mit Verkäufer Y Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen abgeschlossen und den bezahlt. Der dem X gegenüber Y zustehende auf Übergabe des Gebrauchtwagens ist ein subjektives

  • Hätte X den Kaufpreis nicht gezahlt Y berechtigt die Übergabe des Gebrauchtwagens zu Auch dieses Recht nennt man ein subjektives

  • Wenn der Kaufvertrag abgewickelt ist und das Eigentum an dem Gebrauchtwagen erworben hat er Eigentümer und damit Inhaber aller Rechte dem Fahrzeug. Sein Eigentumsrecht nennt man ebenfalls subjektives Recht.

Subjektive Rechte können natürlichen ebenso wie Personen zustehen. Wenn das subjektive Recht auf Rechtsnorm beruht die zum öffentlichen Recht gehört man von einem subjektiv-öffentlichen Recht.

Der korrespondierende Begriff ist objektives Recht.

siehe auch: Recht




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