Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Syndikus ist ein Rechtsanwalt der bei einem Anderen regelmäßig einem Unternehmen einem Verband oder einer Stiftung angestellt ist. Gleichzeitig ist er frei praktizierender Syndikusanwälte beraten ihren Dienstherrn (das Unternehmen den oder die Stiftung) in der Regel in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen etwa über marken- und urheberrechtliche über Versicherungsverträge und -Fälle Vertragsmanagement und -monitoring hin zu haftungs- und kartellrechtlichen Fragen bei und -verkäufen. Großunternehmen beschäftigen Syndicusanwälte auch im in der Steuerabteilung und in der Patent- Lizenzabteilung.
Ihren Dienstherrn dürfen deutsche Syndikusanwälte gem. § 46 Bundesrechtsanwaltsordnung nicht vor Gericht oder vor einem anwaltlich vertreten.