Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein klassisches Instrument des Strafrechts wurde bereits seit dem 19. Jahrhundert von Schiedsmännern und -frauen bei den Fällen ausgeübt die sie zuständig sind.
Auf diese Art und Weise soll werden Täter und Opfer die dazu bereit an einen Tisch zu bringen und ihnen Aufsicht eines neutralen Vermittlers die Möglichkeit zu Art Form und Umfang einer Wiedergutmachung seinen materiellen und immateriellen Schadens zu vereinbaren.
Dies bringt sowohl Vorteile für das aber auch für den Täter:
Die Staatsanwaltschaft wird zunächst das Ermittlungsverfahren die beschuldigte Person vorläufig einstellen und diese eine geeignete Schiedsstelle verweisen. Der Täter wird der Regel ein Interesse an einem Gelingen Täter-Opfer-Ausgleichs haben denn im bei gutem Gelingen in minderschweren Fällen kann die Staatsanwaltschaft das gegen den Täter endgültig einstellen.