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Tabaksteuer


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Tabaksteuer wird in vielen Ländern auf Tabakwaren Art erhoben (in Deutschland seit 1993 nicht auf Schnupf- und Kautabak). Sie ist eine indirekte Steuer - vergleichbar der Mehrwertsteuer - und eine Verbrauchsteuer wie z.B. die Mineralölsteuer .

Die Tabaksteuer soll wie z.B. die Ökosteuer auch eine Senkung des Konsums bewirken genannte Lenkungssteuer). Dieses Konzept ist nicht unumstritten der Gesetzgeber dabei zwei widersprüchliche Ziele zugleich Einerseits hat er Interesse an möglichst hohen zur Deckung des Staatshaushalts andererseits verursacht eine Lenkungssteuer eine Verringerung des Steueraufkommens.

In den letzten Jahren wurde die in verschiedenen Staaten deutlich angehoben unter anderem Deutschland und Österreich. Mit Einnahmen von rund Mrd. Euro im Jahr 2003 (1970 waren 6 5 Mrd. Euro) ist die Tabaksteuer der Mineralölsteuer die ertragreichste besondere Verbrauchsteuer. Mit 13 3 Mrd. Euro stellt die Fertigzigarette Hauptanteil. Die von der Zollverwaltung eingenommene Tabaksteuer ausschließlich dem Bundeshaushalt zu.


Steuersätze 2003:
Produkt spezifischer Anteil
(Cent je Stück/Euro je kg)
Wertanteil
(Prozent des
Kleinverkaufspreises)
Zigaretten 6 17 Cent/Stück 24 23 %
Zigarren/Zigarillos 1 3 Cent/Stück 1 %
Rauchtabak als Feinschnitt 21 40 Euro/kg 18 32 %
Rauchtabak als Pfeifentabak 10 70 Euro/kg 13 5 %


Weblinks

Bundesministerium der Finanzen Zollverwaltung




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