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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenDonnerstag, 20. Juni 2013 

Tagespflegeperson


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Eine Tagespflegeperson ist eine Tagesmutter oder ein Tagesvater die/der ein Tageskind betreut. Die Eltern des Tageskindes sind in der Regel berufstätig oder eine Schul- oder Berufsausbildung . Die Vermittlung erfolgt meist über sogenannte Tagespflegebörsen der Städte und Gemeinden. Voraussetzung für Vermittlung sind ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und amtsärztliche Untersuchung der Pflegeperson und der Familienangehörigen. fachliche Qualifikationen werden nicht vorausgesetzt. Eine Tagespflegeperson bis zu fünf Tageskinder betreuen. Für eine Grundqualifikation bieten die Tagespflegebörsen evtl. auch Kurse an.

Zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Hier kann individuell die Betreuungszeit die Höhe des Tagespflegegeldes vereinbart werden.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen .

Weblinks

http://www.tagesmuetter-bundesverband.de




Bücher zum Thema Tagespflegeperson

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