Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Tarifautonomie bedeutet dass beide Tarifpartner - die Gewerkschaften und die Arbeitgeber - den Tarifvertrag autonom das heißt ohne dass irgendjemand die Verhandlungen Einfluss nehmen darf verhandeln und
Dies wird im Grundgesetz Artikel 9 Absatz 3 gewährleistet. Die erwähnte Koalitionsfreiheit bezieht sich auf die Gründung und Bestand von gesellschaftlichen Organisationen welche auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen gerichtet sind. Geschützt werden insbesondere die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände und die ihnen zustehende Tarifautonomie .