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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 13. Februar 2012 

Tarifverhandlung


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Tarifverhandlungen finden in der privaten Wirtschaft regional h. im jeweiligen Tarifbezirk statt. Ausnahmen gibt bei Spitzengesprächen die auch überregional geführt werden können.

Diese Verhandlungen können jedoch erst beginnen der alte Tarifvertrag fristgerecht gekündigt wurde. Als erstes müssen die Gewerkschaften ihre Forderungen die beim Arbeitgeber abgewiesen worden sind ankündigen. Daraufhin folgen Verhandlungen auf die schließlich ein Verhandlungskompromiß folgt indem sich die Gewerkschaft und Arbeitgeber dann einigen.

Können sich Gewerkschaft und Arbeitgeber nicht werden von den Gewerkschaften Warnstreiks durchgeführt. Dabei besteht eine Friedenspflicht die besagt dass bis zum Ende laufenden Tarifvertrags Frieden zwischen den beiden Parteien Das bedeutet dass ein Streik der gegen Friedenspflicht verstößt tarifwidrig ist.

Kommt es zu keiner Einigung wird Schlichtungsverfahren durchgeführt. Beide Tarifparteien müssen diesem Verfahren erst dann können sich Vertreter der beiden und ein neutraler Schlichter zusammensetzen. Auch hierbei die Friedenspflicht. Scheitert auch dieses Verfahren kommt zu einem Arbeitskampf mit Streiks und Aussperrung. Ende steht dann der neue Tarifvertrag.

Tarifverträge: Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder Vertragsparteien diese können folgende Bestimmungen beeinhalten wie

  1. Höhe der Löhne
  2. Arbeitszeiten
  3. Urlaub
  4. Inhalt Abschluss oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen




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