Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Tarifvertrag ist in Deutschland ein Vertrag in Schriftform abgeschlossen zwischen den Tarifvertragsparteien . - Dies sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände einerseits und Gewerkschaften andererseits. Ein Vertrag mit nur einem auf der einen Seite nennt sich Firmen - oder Haustarifvertrag .
Ein Tarifvertrag ist nur dann auf Arbeitsverhältnis anwendbar wenn der Betrieb in den und regionalen Bereich des Tarifvertrages fällt und wenn beide Vertragsparteien Mitglied eines tarifsschliessenden Verbandes sind Arbeitgeber also im Arbeitgeberverband der Arbeitnehmer in entsprechenden Gewerkschaft). Dann gilt er aber "unmittelbar" (also ohne dass seine Geltung noch vereinbart werden müsste) und "zwingend" (mit der Folge dass vertragliche Abweichungen Nachteil des Arbeitnehmers unwirksam sind). Unabhängig davon jederzeit einzelvertraglich die Geltung eines Tarifvertrags oder bestimmten Tarifregelung vereinbart werden (sog. Bezugnahmeklausel ). Ein Sonderfall ist die sog. Allgemeinverbindlichkeitserklärung.
Tarifverträge handeln die Tarifpartner (die Tarifvertragsparteien) aus. Es herrscht in Deutschland Tarifautonomie . Das heißt keiner darf den Tarifpartnern vorschreiben oder per Gesetz verordnen.
Im Tarifvertrag werden die Rechte und der Tarifvertragsparteien geregelt ( schuldrechtlicher Teil ). Er enthält aber auch Rechtsnormen über den Inhalt Abschluss und Beendigung Kündigungsfristen) von Arbeitsverhältnissen sowie Regelungen betrieblicher und betriebsverfassungsrechtlicher Fragen normativer Teil ).
In Manteltarifverträgen werden grundlegende Fragen nämlich Arbeitsbedingungen wie Urlaub und Arbeitszeiten geregelt. Die (Entgelt- Lohn- und Gehaltstarifverträgen) regeln die zu Vergütungen für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer. Im wird eine Eingruppierung der Arbeitnehmer in Lohn- Gehaltsgruppen vorgenommen.