Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Tateinheit ist ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht . Sie liegt nach § 52 StGB immer dann vor wenn ein und Handlung ein oder mehrere Strafgesetze mehrfach verletzen. Rechtsfolge wird nur auf eine Strafe erkannt. Sind mehrere Strafgesetze verletzt so die Strafe nach dem Gesetz bestimmt das die härteste Strafe androht.
Die Abgrenzung zur Tatmehrheit ist differenziert in der Lehre entwickelt Dauerdelikte und mehraktige wie zusammengesetzte Delikte stellen der Regel nur einen Straftatbestand dar. Wird Unrechtserfolg in derselben Tatsituation unselbstständig intensiviert liegt nur ein Straftatbestand vor. Tateinheit ist in Fällen daher nicht anzunehmen. Fortsetzungstaten fallen ebenfalls darunter nachdem der Bundesgerichtshof diese 1994 praktisch abgeschafft hat.
Auf der zweiten Stufe ist daher fragen ob überhaupt eine Handlungseinheit vorliegt. Dabei der Begriff der Handlungseinheit weit zu verstehen. Handlung im natürlichen Sinn ergibt sich daraus dass aufgrund eines eine körperliche Bewegung anschließt. Die natürliche Handlungseinheit zeitgt einen engen räumlichen und zeitlichen bei mehreren gleichartigen Begehungsweisen die gegen höchstpersönliche Rechtsgüter gerichtet sind. Die juristische Handlungseinheit ergibt sich bei der Verbindung von Delikten bei gleichzeitiger Begehung von Dauerdelikten sowie die Klammerwirkung verschiedener Deliktstypen.
Ist danach eine Handlungseinheit zu bejahen zu prüfen ob Gesetzeskonkurrenz vorliegt. Liegen lediglich Privilegierungen subsidiäre Delikte oder mitbestrafte Begleittaten vor eine Tateinheit aus. Im übrigen kommt Tateinheit § 52 StGB (sog. Idealkonkurrenz) in Betracht.