Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Tatort


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Der Tatort ist die Örtlichkeit an der eine oder strafbare Handlung ( Ordnungswidrigkeit Straftat ) stattgefunden hat. Bei strafrechtlichen Handlungen sind der Regel das Gericht und die Staatsanwaltschaft des Tatortes zuständig.


Siehe auch Tatort (Krimiserie)




Bücher zum Thema Tatort

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Tatort.html">Tatort </a>