Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Dieser Artikel befasst sich mit dem Freistaat andere Bedeutungen unter Thüringen (Begriffsklärung)
Der gesamte Staatsaufbau Thüringens basiert auf der Verfassung des Freistaates Thüringen von 1993 . Laut der Verfassung ist Thüringen ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Es ist ein sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Menschen verpflichteter Rechtsstaat (Art.44). Artikel 45 besagt alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und dass das Volk seinen durch Wahlen Volksbegehren und Volksentscheid verwirklicht.
Die Exekutive besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern . Der Ministerpräsident wird vom Landtag mit Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer für die gesamte Legislaturperiode gewählt. Der Ministerpräsident ernennt und entläßt Minister. Er bestimmt außerdem einen Minister zu Stellvertreter. Der Landtag kann den Ministerpräsidenten nur ein konstruktives Misstrauensvotum absetzen.
Thüringen liegt in der Mitte Deutschlands grenzt an die Bundesländer Hessen (270 km) Bayern (381 km) Sachsen (265 km) Sachsen-Anhalt (296 km) und Niedersachsen (112 km). Der Freistaat Thüringen gehört mit Sachsen-Anhalt und Sachsen zu Mitteldeutschland . Wegen seines Waldreichtums wird Thüringen auch Grüne Herz Deutschlands genannt.
Die Nord-Süd-Ausdehnung Thüringens beträgt 160 km West-Ost-Ausdehnung 198 km. Thüringen wird von den A4 A9 A38 sowie A71 und A73 durchzogen. An der A4 liegen wie einer Perlenkette aufgereiht von West nach Ost Städte Eisenach Gotha Erfurt Weimar Jena und Gera .
1130 : Der Sohn Ludwigs des Springers Ludwig erhält die Landgrafenwürde . Die nun folgende Zeit der Ludowinger eine der glanzvollsten in der Geschichte des (Sängerkrieg Wirken der heiligen Elisabeth ).
1. Mai 1920 : Der Freistaat Thüringen entstand aus dem der sieben ehemaligen Herzog- bzw. Fürstentümer Sachsen-Weimar-Eisenach (ohne Coburg) Sachsen-Altenburg Sachsen-Meiningen beiden Fürstentümern Reuß die sich 1919 zum Volksstaat Reuß hatten Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen. Zum Freistaat Preußen gehörten weiterhin dessen Regierungsbezirk Erfurt mit seinen beiden Exklaven Schleusingen und Teile des Regierungsbezirkes Merseburg sowie der Kreis Herrschaft Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau .