).
Der Kanton wird im Norden und durch den Bodensee begrenzt. Im Süden ist Berg Hörnli die Grenze zu den Kantonen St. Gallen und Zürich . Die Hauptstadt und Sitz des Regierungsrates sowie des ist Frauenfeld . Sitz des Grossen Rates ist halbjährlich Frauenfeld und Weinfelden . Der Kanton Thurgau bezieht seinen Namen Fluss Thur der ihn von Südosten nach Nordwesten und weiter westlich im zürcherischen Bezirk Andelfingen in den Rhein mündet.
Lage des Kantons
Die im Thurgau gesprochenen deutschen Mundarten dem Hochalemannischen und innerhalb dessen dem Nordostschweizerdeutschen
Als ehemalige gemeine Herrschaft (mehreren Kantonen Untertanengebiet) ist der Thurgau konfessionell nicht einheitlich. grösseren Teil des heutigen Kantons domiert die Konfession doch gibt es mehrere Landstriche (z. die an St. Gallen angrenzenden Regionen) wo katholische Konfession überwiegt.
Die gegenwärtige Verfassung datiert von 1987.
Gesetzgebendes Organ ist der Grosse Rat 130 Mitglieder zählt und gemäss Verhältniswahlrecht vom Volk auf vier Jahre gewählt Das Volk ist darüber hinaus direkt an Gesetzgebung beteiligt indem Verfassungsänderungen dem obligatorischen Gesetzesänderungen fakultativen Referendum (von mindestens 3000 Stimmberechtigten innert dreier verlangt) unterliegen. Zudem kennt das Volk das der Verfassungs- und Gesetzesinitiative (von mindestens 4000 Stimmberechtigten verlangt) und kann (mit mindestens 20'000 Unterschriften) die Abberufung Grossen Rats vor Ablauf der ordentlichen Amtszeit worüber dann eine Volksabstimmung anzuordnen ist.
Nach den Wahlen von 2004 haben (in Klammern Wahl 2000 und Wahl 1996):
- SVP 47 (42 - 38)
- CVP 22 (27 - 25)
- FDP 20 (24 - 25)
- SP 23 (22 - 20)
- GP 13 (8 - 11)
- EVP 4 (5 - 4)
- EDU 1 (1 - 0)
- FPS 0 (1 - 7)
Ausführendes Organ ist der Regierungsrat der fünf Mitgliedern besteht und vom Volk gemäss Mehrheitswahlrecht auf ebenfalls vier Jahre gewählt wird. Volk kann (wenn von mindestens 20'000 Stimmberechtigten die vorzeitige Abberufung der Regierungsrates beantragen über dann eine Volksabstimmung angeordnet werden muss.
Nach den Wahlen von 2004 haben bisher Sitze:
Richterliche Behörden sind auf kantonaler Ebene Obergericht das Kassationsgericht und das Verwaltungsgericht auf regionaler Ebene die Bezirksgerichte auf Ebene die Friedensrichter .
Der Kanton Thurgau ist in acht Bezirke unterteilt die Teil der kantonalen Exekutive Organe der örtlichen Selbstverwaltung sind die politischen Gemeinden .
siehe: Gemeinden des Kantons Thurgau Der frühere sogenannte Gemeindedualismus der durch Nebeneinander von Orts- und Munizipalgemeinden charakterisiert war aus napoleonischer Zeit stammte wurde durch die Verfassung von 1987 abgeschafft. Weiterhin bestehen aber öffentlichrechtlich anerkannte Schul- Bürger- sowie die evangelisch-reformierten römisch-katholischen Kirchgemeinden.
Die frühmittelalterliche Landgrafschaft Thurgau gehörte den von Zähringen danach den Grafen von Kyburg und kam 1264 an die Grafen von Habsburg . 1460 wurde sie von den Eidgenossen erobert bis 1798 als gemeinsames Untertanengebiet verwaltet. Entsprechend konnte im 16. Jahrhundert die Reformation zwar grossmehrheitlich aber nicht durchsetzen. 1798 wurde der Thurgau eine Verwaltungseinheit Helvetischen Republik 1803 ein selbständiger und gleichberechtigter Kanton der Eidgenossenschaft. Ab 1830 gehörte er zu den liberalen Kantonen führte mit der Verfassung von 1869 mit dem Referendums- und Initiativrecht des die direkte Demokratie ein.
- Frauenfeld 22'016 Einwohner (2002)
- Kreuzlingen 16'922 Einwohner (2002)
- Arbon 13'124 Einwohner (2002)
- Amriswil 11'272 Einwohner (2002)
- Weinfelden 9'408 Einwohner (2002)
- Romanshorn 8'979 Einwohner (2002)
- Aadorf 7'177 Einwohner (2002)
- Sirnach 6'433 Einwohner (2002)
- Bischofszell 5'513 Einwohner (2002)
- Münchwilen (TG) 4'577 Einwohner (2002)
Weitere Gemeinden des Kantons siehe: Gemeinden des Kantons Thurgau
Die 8 Bezirke mit gleichnamigem Hauptort heissen: - Steckborn
- Frauenfeld
- Kreuzlingen
- Weinfelden
- Bischofszell
- Diessenhofen
- Münchwilen
- Arbon
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