Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Trennung von Amt und Mandat


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Mit dem Begriff Trennung von Amt und Mandat wird die Idee bezeichnet dass dieselbe nicht gleichzeitig ein Mandat in der Legislative und ein Amt in der Exekutive wahrnehmen soll.

Beispielweise ist es bislang üblich dass der Bundesregierung auch weiterhin ihr Bundestagsmandat wahrnehmen. Dies jedoch einer strikten Anwendung des Prinzips der Gewaltenteilung .

Innerhalb der Satzung der Partei Bündnis Grünen ist auch für Parteiämter die Trennung Amt und Mandat festgeschrieben - ein Bundestagsabgeordneter darf dort bestimmte Parteiämter nicht wahrnehmen.




Bücher zum Thema Trennung von Amt und Mandat

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Trennung_von_Amt_und_Mandat.html">Trennung von Amt und Mandat </a>