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Tribun


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Tribun ( lat. Tribunus ) war im alten Rom ein Titel von Beamten Offizieren und Ursprünglich war es eine Bezeichnung für die des Stammtribus . Später wurden als Tribune auch die von Abteilungen größerer Gemeinschaften bezeichnet.

Die Anführer von Abteilungen der Reiterei den römischen Königen hießen Tribuni celerum . Die Anführer der Legionen wurden Tribuni militares ( Militärtribunen ) gennannt. Von ihnen gab es in Legion sechs was bei vier Legionen insgesamt Tribune ergab. Sie führten den Oberbefehl abwechselnd Monate und waren zudem für die Aushebung Führung der Listen und andere ähnliche Geschäfte

Die Militärtribunen wurden anfangs von den Konsuln ernannt. Von 362 v. Chr. bis 207 v. Chr. ging die Wahl der Militärtribunen aber und nach auf das Volk über. Wurde Weise eine größere Zahl von Legionen ausgehoben die Ernennung der zusätzliche Tribunen jedoch weiter die Konsuln.

Die Tribuni aerarii ( Ärartribune )) zogen Kriegssteuern und Tribute ein und zahlten den Sold an Soldaten aus.

Eine besondere Art von Tribunen waren Kriegstribunen mit konsularischer Gewalt ( tribuni militum consulari potestate ) die nach einem 445 v. Chr. gegebenen Gesetz bis 366 v. Chr. öfters statt der Konsuln ernannt wurden auch den Plebejern die für dieses Amt wählbar waren Zugang zu der höchsten obrigkeitlichen Gewalt zu

Geschichtlich am bedeutsamsten waren die Volkstribunen ( tribuni plebis ). Der genaue Zeitpunkt der Einsetzung dieser der Umfang ihrer Macht der ursprüngliche Wahlmodus die anfängliche Anzahl der Volkstribunen ist ungewiss. 471 v. Chr. wurden die Volkstribunen von der Versammlung Plebejer ( concilium plebis ) gewählt über die sie den Vorsitz 457 v. Chr. wurde ihre Zahl auf zehn erhöht. Amtszeit dauerte ein Jahr.

Die Volkstribunen wurden ursprünglich eingesetzt um gegen den Missbrauch der Amtsgewalt von Seiten damals ausschließlich patrizischen Konsuln Schutz zu gewähren. diesen Zweck wurden sie unter besonderen religiösen für unverletzlich ( sacrosancti ) erklärt. Anfangs beschränkte sich ihre Macht den Einspruch ( intercessio ) zu Gunsten einzelner von Maßregeln der bedrohter Plebejer die ihnen übrigens auch nur der Stadt und innerhalb einer römischen Meile Umkreis derselben zustand. Sie dehnten dieselbe indessen ihre Unverletzlichkeit gestützt immer weiter aus. Sie ihre hindernde Einsprache gegen Amtshandlungen jeder Art luden selbst Patrizier vor das Gericht der sie wohnten den Sitzungen des Senats bei und verhinderten Beschlüsse desselben durch Verbot ( veto ). Als die Tributkomitien 449 v. Chr. das Recht erlangt hatten das ganze bindende Beschlüsse zu fassen benutzten sie dieselben in ihnen Gesetze im Interesse der Plebejer beantragen und durchzusetzen. Dagegen stand den Patriziern das einzige Mittel zu Verfügung das Veto Tribuns gegen seine Kollegen zu gewinnen da das Vorgehen der übrigen verhindert werden konnte.

Als nach den Punischen Kriegen der Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern wesentlichen aufgehoben war änderte sich die Macht Tribunen dahin dass nicht mehr das Interesse Plebejer gegen die Patrizier sondern das des Volkes gegen die Nobilität zu vertreten hatten obwohl es mit fortschreitenden Verfall der Republik immer mehr dahin dass das Tribunat nur zu persönlichen ehrgeizigen gesucht und benutzt wurde. Indessen blieb es später noch Regel dass das Amt des nur von Plebejern bekleidet werden durfte.

Unter Sullas Diktatur ( 82 v. Chr. - 79 v. Chr. ) wurde das Tribunat auf seine anfängliche Macht eingeschränkt. Pompeius setzte es aber in seinem ersten 70 v. Chr. wieder in alle seine Rechte ein. den römischen Kaisern wurde den Tribunen ihre Bedeutung entzogen wurden aber beibehalten bis Konstantin der Große ihre Abschaffung verfügte.

Im Mittelalter wurde noch einmal ein kurzer Versuch das Tribunat wiederherzuhellen indem vom römischen Volk 1347 die Republik erklärt und Cola di Rienzi zum Tribun erhoben wurde.

Das in Frankreich nach Napoleons Staatsstreich vom 18. Brumaire ( 9. November ) durch die Verfassung von 1799 eingeführte Tribunat bestand aus 100 Mitgliedern und übte dem gesetzgebenden Körper die gesetzgebende Gewalt aus es Gesetzentwürfe der Regierung beraten der letztere dieselben ohne Diskussion verwerfen oder annehmen sollte. Senatuskonsult vom 18. Mai 1804 wurde es umgestaltet indem der größere seiner Mitglieder dem gesetzgebenden Körper einverleibt wurde Generalversammlungen aufhörten und nur drei Tribunatsektionen für Innere die Gesetzgebung und die Finanzen übrig Diese Schattengewalt wurde durch Senatuskonsult vom 19. August 1807 beseitigt indem an die Stelle der drei Kommissionen des gesetzgebenden Körpers traten.

Vorlage: Meyers Konversationslexikon von 1889




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