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Trinkwasserverordnung


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Trinkwasserverordnung (Abk. TrinkwV 2001) vom 21. Mai BGBl I 2001 S. 959 EG-Recht: Umsetzung EGRL 83/98 (CELEX Nr: 398L0083)

Zweck der Verordnung soll es sein die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen die sich der Verunreinigung von Wasser ergeben das für den menschlichen Gebrauch ist durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit schützen.

Die TrinkwV steht in der Kritik den Betreibern von Wasserversorgungsanlagen überzogene Untersuchungspflichten Insbesondere die Gemeinden klagen über die hohen Kosten für regelmäßige Untersuchung des Tinkwassers in den Kindergärten und Schulen . Angeführt wird dabei die mangelnde Relation dem Aufwand und den Kosten für die in zugelassenen Laboren und den allgemeinen Lebensrisiken denen die Kinder sonst in ihrer Umwelt ausgesetzt sind. Es wird vielfach die geäußert es handle sich bei der TrinkwV um das Ergebnis der Lobbyarbeit mit dem Ziel zusätzliche Aufträge für zu gewinnen.

Weblinks:

Trinkwasserverordnung




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