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Typenschein


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Für jedes Fahrzeug das in Österreich zugelassen werden soll ist ein Typenschein notwendig.

Der Typenschein besteht aus drei Teilen:

  • Typengenehmigung
  • Technische Beschreibung
  • Eigentümer oder Zulassungsbesitzer

Die Typengenehmigung ist eine Kopie des mit dem ein bestimmter Typ eines Fahrzeuges in Österreich zum Gebrauch genehmigt wird. Um Typengenehmigung muss sich der Fahrzeughersteller oder der bemühen. Trotzdem der Bescheid von der Landesregierung wird ist er österreichweit gültig.

In der Technischen Beschreibung stehen alle Daten wie Motornummer und Fahrgestellnummer . Aber auch welche Reifen benutzt werden dürfen. Die zulässigen Gewichte wie Eigengewicht und Nutzlasten sind daran Die Angaben reichen von Leistung Bremssystem bis zu den Lärmemissionen .

Änderungen die den Eintragungen widersprechen z.B. Anhängerkupplungen müssen nachträglich eingetragen werden. Werden am Änderungen durchgeführt die nicht im Typenschein vermerkt so besteht die Gefahr dass bei einem die Haftpflichtversicherung ihre Leistungen ablehnt. Die Gefahr besteht bei Reifen die nicht laut Typenschein vorgesehen

Im dritten Teil stehen die An- Abmeldedaten der jeweiligen Eigentümer. So sind aus Typenschein alle bisherigen Besitzer des Fahrzeuges ersichtlich.

Bei Fahrzeugen die geleast oder mittels Kredit gekauft werden wird der Typenschein meist der Leasingfirma oder beim Kreditinstitut als Sicherstellung einbehalten.

Es sind Bestrebungen im Gang einen EU-weiten Typenschein einzuführen. Das würde einerseits Kosten Genehmigunsverfahren aber auch eine Vereinfachung bei Eigenimporten darstellen.

Siehe auch: Einzelgenehmigung Themenliste Straßenverkehr




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