Im Gegenzug erhält der Beitragszahler einen auf Leistung im Fall der Bedürftigkeit (Arbeitslosigkeit etc.). Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den Kosten für die erbrachten Leistungen jedoch einkommensorientierte Bemessungsrichtlinien sicherstellen sollen dass die Beitragsbelastung ein erträgliches Maß nicht übersteigt.
Das Umlageverfahren beruht auf der Grundannahme konstanten Balance zwischen Einnahme- und Ausgabenseite über lange Zeiträume (Jahrzehnte) hinweg. Aufgrund steigender Kosten Gesundheitswesen zunehmender Lebenserwartung und damit auch wachsender bei gleichzeitig wegbrechenden Einnahmen wegen demographischer Verschiebungen Geburtenrate Überalterung der Gesellschaft) sinkender Lohnquote Massenarbeitslosigkeit sowie versicherungsfremder Entnahmen und wirtschaftlicher Krisen vielen Industrienationen wird die Finanzierung von Umlageverfahren in Frage gestellt.