Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Umlaufvermögen bezeichnet man Werte eines Unternehmens die ständigen Änderung unterliegen durch Zu- und Abgänge. Umlaufvermögen zählen unter anderem Warenbestände Forderung Kasse und Bank. Es steht in Bilanz wie das Anlagevermögen auf der Aktivseite.
Das Umlaufvermögen wird nach § 266 HGB Abs. 2 B gegliedert. Im Vorfeld der Bilanzerstellung ist Bestandsaufnahme der Warenbestände nötwendig die in der durch eine Inventur geschieht.