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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenFreitag, 24. Mai 2013 

Unfallkasse


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In Deutschland sind die Unfallkassen die Unfallversicherungsträger für die Angestellten im Dienst bzw. daraus hervorgegangener Unternehmen (Bahn und jeweils getrennt nach Bund Land und Gemeinden. Versicherte sind die Angestellten und Arbeiter im der gesetzlichen Unfallversicherung des Bundes der Länder Gemeinde. Hierunter fallen auch Schüler und Studierende nach Zugehörigkeit der Schule. Gesetzesgrundlage bildet hier Sozialgesetzbuch VII. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft dagegen die gewerblichen Berufsgenossenschaften zuständig.

Beispiele:

  • Unfallkasse Hessen

  • Unfallkasse der Bahn
  • Unfallkasse Post und Telekom




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