Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Union Evangelischer Kirchen (UEK) eigentlich Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland ist ein Zusammenschluss folgender Landeskirchen :
Gemäß Art. 1 Abs. 1 der der UEK ist die UEK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) da sie den Rechtsstatus der als KdöR fortsetzt. Ihr Sitz ist Berlin der bisherigen Kirchenkanzlei der EKU.
Die Organe der UEK sind die Vollkonferenz die sich aus 47 Mitgliedern der Mitgliedskirchen zusammensetzt. Sie ist quasi das "Parlament" Union. Die Vollkonferenz wird auf 6 Jahre den Mitgliedskirchen gewählt.
Die Vollkonferenz wählt aus ihrer Mitte Präsidium in welchem alle Mitgliedskirchen vertreten sind. gehören die Vorsitzenden des Theologischen Ausschusses und Rechtsausschusses sowie der Leiter der Kirchenkanzlei in dem Präsidium an so dass es insgesamt 17 Mitgliedern besteht.
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