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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Unlauterer Wettbewerb


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Unlauterer Wettbewerb ist ein Rechtsbegriff. Hauptgesetzesgrundlage ist in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ( UWG ). Gewährt werden Unterlassungs- Schadenersatz- Beseitigungs- und im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs. Der unlautere gehört damit zu dem Rechtsgebiet " gewerblicher Rechtsschutz ".

Die genannten Ansprüche setzen einen Verstoß die guten Sitten voraus § 1 UWG Mangels einer abschließenden Definition des Begriffs der (Geschäfts-)Sitten" wurden von Rechtsprechung und Literatur Fallgruppen nach denen regelmäßig ein bestimmtes Handeln als gegen das UWG eingeordnet werden kann. Es sind dies: Behinderung Ausbeutung Rechtsbruch und Marktstörung. Trotz Ausdifferenzierung Fallgruppen bleiben Rechtsstreitigkeiten problematisch da eine Vielzahl Entscheidungen als Einzelfallentscheidungen an das anglo-amerikanische Fallrecht law) erinnern. Problematisch ist das Wettbewerbsrecht auch gesellschaftspolitischer Hinsicht. Das UWG kann zum Zwecke des Wettbewerbs mißbraucht werden. Finanzstarke Unternehmen können sich solche Unterlassungsklagen leisten die vor Gericht nur Erfolgsaussichten haben. Damit wird auf andere Unternehmen finanzieller Druck ausgeübt was zum Nachgeben verleiten indem ungeprüft strafbewehrte Unterlassungserklärungen abegegeben werden.

Literatur

  • Baumbach/Hefermehl Wettbewerbsrecht . 22. Aufl. C.H. Beck München 2001.




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