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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenDonnerstag, 20. Juni 2013 

Unrecht


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Unrecht ist das Verhalten dass gegen gesellschaftliche Normen verstößt und von der Gemeinschaft missbilligt Unrecht ist spiegelbildlich zum Begriff des Rechts und nicht als Gegenbegriff der " Gerechtigkeit " zu sehen.

Das Unrecht ist zugleich zentrales Element Rechtsordnung. Ohne Unrecht bedürfte es keiner Rechtsordnung. hat der Staat aus den Grundsätzen des des Sozialstaats- und des Demokratieprinzips heraus die Pflicht den Bürger und eigene Rechtsordnung vor Unrecht zu schützen.

Inhaltsverzeichnis

Strafrecht

Das im Strafrecht verkörperte Unrecht ist die tatbestandsmäßige und rechtswidrige Verletzung von Strafgesetzen. Begangenes Unrecht kann werden. Das Unrecht einer Tat fehlt immer wenn der Täter gerechtfertigt ist: Wer einen vorsätzlich erschießt (§ 212 Abs. 1 StGB: Totschlag ) um ihn daran zu hindern einen zu erschießen handelt in der Regel aus (Unterfall der Notwehr § 32 StGB). Er dann nicht bestraft werden.

Zivilrecht

Der dem Strafrecht inhaltlich nahestehende Rechtsbereich Deliktsrechts verkörpert nach dem Begriff der "Unrechtshandlungen" die Wiedergutmachung von Unrecht. Grundsätzlich wird durch Generalklausel des § 280 Abs. 1 BGB ein Tatbestand für sämtliche Vertragsverletzungen gegeben.

öffentliches Recht

Das öffentliche Recht bietet dem Staat Eingriffsmöglichkeiten in die Rechtsgüter des Bürgers. Unrecht diese Eingriffe stets dann wenn der Staat Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (nach Art. 20 Abs. GG) nicht beachtet oder die Verhältnismäßigkeit seines im nicht vertretbaren Maße überspannt.

Rechtschutz gegen Unrecht

Nach Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger gegen erlittenes Unrecht stets - vorbeugend - Rechtschutz gegen die öffentliche Gewalt den Gerichten zu.




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