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Unterbau


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Mit Unterbau wird bezeichnet
  • bei Bahnen die baulichen Anlagen auf denen der mit den Gleisen und Schienen verlegt wird. Dazu gehören Rampen
Dämme Geländeeinschnitte sowie Brücken mit denen allem die großen Unebenheiten des Geländes ausgeglichen

  • im Brückenbau wird damit die Konstruktion unterhalb des bezeichnet. Dazu gehören z.B. Pfeiler Brückenlager die Gründung / Fundament etc.
  • für den Staßenunterbau: siehe bei Bahnen
  • architektonische Bedeutung ?
  • organisatorische Ebene z.B. akademischer Unterbau




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