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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Unterbringungsgesetz


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Das Unterbringungsgesetz regelt die Unterbringung psychisch Kranker in psychiatrischen Anstalten . Die Unterbringung kann freiwillig oder auch (bei Eigen- oder Fremdgefährdung) erfolgen. Die Unterbringungsgesetze in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich aber ähnlich. muss für eine zwangsweise Unterbringung von einem eine schwerwiegende psychische Störung diagnostiziert sein und Eigengefährdung (z.B. Suizidversuch oder -drohung) oder Fremdgefährdung oder Schädigung von anderen) belegt sein. Nach daraufhin erfolgten Aufnahme in eine Klinik muss einer festgelegten Frist gerichtlich anhand der o.a. über die Unterbringung enschieden werden. Diese ist begrenzt. Für langfristige oder dauerhafte Unterbringung psychisch Straftäter im Rahmen der forensischen Behandlung gelten gesetzliche Regelungen.




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