Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Begriff Untergrund bezeichnet primär das was nicht unter Gegebenheit des Gewöhnlichen ersichtlich oder sichtbar ist. ist auf der einen Seite das Ersichtliche konstituiert geregelt oder auf breiter Basis akzeptiert. der anderen Seite bezieht sich das Sichtbare das visuelle oder örtliche Kriterium. Als Beispiel den Untergrund im ersten Fall gilt die Mafia welche sich den Gesetzen des Souveräns Als Beispiel für den Untergrund im zweiten kann man die Untergrundbahn nennen welche unterirdisch also dem Sichtbaren fährt. Der zweite Fall bezeichnet auch die Untergrund als den Ort welcher unter der des Bezugsojektes liegt.