Der Unternehmer (Entrepreneur) ist in der umgangssprachlichen Bedeutung Begriffs der Inhaber (vgl. Eigentümer ) eines Unternehmens bzw. eines Betriebes den er selbständig und eigenverantwortlich führt.
In der deutschen Gesetzgebung allgemein gibt einheitliche Definition des Unternehmerbegriffs.
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch ( BGB ) definiert in § 14 den Unternehmer in Abgrenzung zum Verbraucher (§ 13 BGB) - wie folgt:
Der Begriff ist zu unterscheiden von des Arbeitgebers mit dem er nicht notwendig identisch
Von Bedeutung ist die rechtliche Eigenschaft Unternehmer im Sinne dieser Definition insbesondere für Bestimmungen des Verbraucherschutzes insbesondere des Verbrauchsgüterkaufs und des Verbraucherdarlehensvertrages.
Das deutsche Umsatzsteuergesetz stellt folgende Anforderungen zur Klassifikation als (im Sinne des § 2 Abs. 1 vereinfacht):
Unternehmer ist wer eine nachhaltige Tätigkeit zur von Einnahmen auch wenn die Absicht Gewinn erzielen fehlt selbständig ausübt.
ist wer schließt im Gegensatz zum BGB nicht rechtfähige Personen mit ein (natürliche u. juristische sowie Personengesellschaften) sondern auch nichtrechtsfähige wie z.B. eine Erbengemeinschaft deren Rechtsfähigkeit nicht bestätigt ist.
nachhaltig impliziert die Wiederholungs absicht (jmd. der seine Briefmarkensammlung einzeln über 2 verteilt verkauft ist kein Unternehmer weil er alle verkauft sind aufhört. Kauft er jedoch Briefmarken um seine Sammlung zu komplettieren und ihren Wert beim Verkauf zu steigern handelt sich um einen Unternehmer).
ohne Gewinnerzielungsabsicht (im Gegensatz zum EStG).
Entrepreneurship als "Zusammenfassung aller Planungsüberlegungen und Maßnahmen Form eines kreativen Prozesses zur Errichtung eines mit dem "Gründer als Promotor "