Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Urheber ( Autor ) ist eine Person die ein literarisches oder künstlerisches Erzeugnis geschaffen hat und auch derjenige welchem ein anderer ein Recht ableitet.
Im Strafrecht wird unter dem Urheber des Verbrechens ( Auctor delicti ) im Gegensatz zu dem Gehilfen ( Socius delicti ) derjenige verstanden in dessen Person und sich der Tatbestand des Verbrechens vollständig in objektiver wie in subjektiver Hinsicht vereinigt findet. Das deutsche Strafgesetzbuch hat diese Bezeichnung nicht beibehalten. Es insbesondere den so genannten intellektuellen Urheber als