Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) wurde am 9. September 1965 Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte im BGBl. I 1965 S. 1273 verkündet. Die Änderung stammt vom 10. September 2003.
Das deutsche Urheberrechtsgesetz gewährt nach § UrhG allen Urhebern von Werken der Literatur Wissenschaft und (...) Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes . Die geschützten Werke ergeben sich aus 2 UrhG. Ausdrücklich keine schutzwürdigen Werke sind § 5 UrhG Gesetze Verordnungen Leitsätze von oder gerichtlichen Entscheidungen.
Der Urheber ist stets der Schöpfer des Werkes 7 UrhG). Mehrere Urheber können ihre Rechte Miturheberschaft geltend machen.
Im folgenden regelt das Gesetz das im engeren Sinne als Urheberpersönlichkeitsrecht sowie die Verwertungsrechte am Werk. Dazu zählen auch das und das Verbreitungsrecht. Die Verbreitung durch Rundfunk Fernsehen über Kabel oder durch andere Telekommunikationseinrichtungen etc.) ist später hinzugefügt worden.
Für die Vermietung und Verleihung seines darf der Urheber nach § 27 UrhG angemessene Vergütung verlangen. Auch wird festgestellt dass Urheberrecht vererblich ist eine anderweitige Übertragung des ist nicht möglich.
Das Urheberrecht erlischt nach § 64 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers Miturhebern: 70 Jahre nach dem Tod des längsten überlebenden Urhebers).
Für Computerprogramme Tonträger Datenbanken Lichtbilder und sind besondere Vorschriften eingefügt.