Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Neufassung des Urhebervertragsrechts wurde in Deutschland nach heftiger Diskussion Verlegern Autorenverbänden und Bundesregierung verabschiedet und trat 1. Juli 2002 in Kraft. Es besteht aus sechs Paragrafen sowie Änderungen an 14 Normen zum Die drei wichtigsten Neuerungen sind:
1. der Anspruch auf angemessene Vergütung § 32 UrhG
2. der aus dem bisherigen so Bestsellerparagrafen abgeleitet "Fairnessausgleich" in § 32 a
3. die Vorschriften zur Aufstellung gemeinsamer (§§ 36 36 a UrhG)
Die Definition ab wann ein Werk Bestseller ist und der Autor deshalb eine Vergütung erhält ist nicht mehr willkürlich sondern Die Verlage sind genötigt eine Art Tarifvertrag Autorenleistungen zu erstellen.
Im Vorfeld und auch nach Einführung Gesetztes war die Diskussion sehr emotionsgeladen da Autoren sich ausgebeutet und die Verlage sich Wirtschaftlichkeit beraubt sahen. Die Gestaltung der gemeinsamen wird wohl nur über einen Schlichtungsausschuss möglich