Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Eine Urkunde (von althochdeutsch : urchundi Erkenntnis) ist in der Regel ein das einen bestimmten Sachverhalt belegen oder sogar kann. Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden von einer öffentlichen Behörde oder von einer öffentlichem Glauben ausgestatteten Person ( Notar Gerichtsvollzieher Standesbeamter) innerhalb ihres Geschäftsbereiches ausgestellt worden Wichtige Erklärungen (z.B. Testamente ) und Verträge können daher notariell beurkundet bei Grundstückskaufverträgen ist die Beurkundung durch eine gesetzliche Pflicht. Der Notar dokumentiert die durch beurkundeten Schriftstücke in seiner fortlaufend numerierten Urkundenrolle .
In der Geschichtswissenschaft wird z.B. das Alter einer Stadt nach der ältesten Urkunde angenommen und nicht ihrem wahrscheinlichen aber (noch) nicht belegbaren Entstehungsjahr. Untersuchung historischer Urkunden ist der Gegenstand der Diplomatik .
Die Rechtswissenschaft verwendet den Begriff der nicht einheitlich. Maßgeblich ist zwischen dem materiellen dem prozessualen Urkundenberiff zu unterscheiden.
Im materiellen Strafrecht wird die Urkunde als verkörperte Gedankenerklärung die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen erkennen lässt. Verkörperung bedeutet dass die Urkundssubstanz flüchtig sein darf (Perpetuierungsfunktion fehlt z.B. bei im Sand). Beweiseignung bedeutet dass die Urkunde einem Prozess zumindest grundsätzlich - und sei auch nur mitbestimmend - die Entscheidung beeinflussen und das nach dem Willen des Ausstellers soll (Beweisfunktion Beweisbestimmung). Aus ihr muss zumindest Aussteller als konkrete Person als hervorgehen (Garantiefunktion) es reicht dass dessen Existenz aus äußeren erschlossen werden kann (also auch der Bierdeckel den Bleistiftstrichen). Falsch - mit der Folge das Delikt der Urkundenfälschung in Betracht kommt - ist die dann wenn Aussteller und Hersteller nicht identisch Für die Ausstellereigenschaft kommt es darauf an geistig hinter der Urkunde steht (Geistigkeitstheorie) also der Unternehmensinhaber für die von der Kassierin Quittung.
Im Zivilprozess wird nach deutschem Recht hinsichtlich des Beweiswerts zwischen privaten und öffentlichen Urkunden unterschieden. private Urkunde erbringt nur den Beweis dass Aussteller die in ihr enthaltene Erklärung abgegeben Dagegen beweist die öffentliche Urkunde auch den ihr beurkundeten Vorgang. Beispiel: Die Bestätigung eines über den Einwurf eines Briefes in den beweist nur dass der Freund diese Erklärung abgegeben hat. Die Zustellungsurkunde des Postzustellers über Vorgang beweist dagegen dass der Brief tatsächlich worden ist.