Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Kausalität (lat. causa Ursache) bezeichnet die Beziehung zwischen Ursachen und Wirkungen . Umgangssprachlich ist ein Ereignis oder Zustand A die Ursache einer Wirkung B wenn A ein Grund ist der B herbeiführt. Zum Beispiel könnte man sagen Tritt auf das Gaspedal verursachte dass das beschleunigte". Allerdings ist diese "Definition" zirkulär: Was es tatsächlich dass A B "herbeiführt"? Dies ist eine wichtige Frage u.a. in Philosophie Statistik und den Naturwissenschaften behandelt wird.
Eine Kausalkette ergibt sich wenn jede Wirkung selbst Ursache eines neuen Ereignisses ist.
Kausalität impliziert eine strenge Halbordnung : Die Ursache der Ursache einer Wirkung damit auch (indirekte) Ursache der Wirkung selbst. Wirkung darf nicht direkte oder indirekte Ursache selbst sein da sonst Widersprüche auftreten können z.B. das Großvater-Paradoxon bei Zeitreisen ).
Die Ereignisse die ein bestimmtes Ereignis beeinflussen können (also [Mit-]Ursache dieses Ereignisses sein bilden die absolute Vergangenheit dieses Ereignisses. Umgekehrt bilden die Ereignisse ein bestimmtes Ereignis kausal beeinflussen kann die Zukunft des Ereignisses.
In der Relativitätstheorie hingegen ist die Kausalordnung nur mehr partielle Ordnung. Da sich Wirkungen in ihr mit maximal Lichtgeschwindigkeit ausbreiten können ist die absolute Vergangenheit Kegel in der Raumzeit der so genannte Vergangenheitslichtkegel; ebenso ist absolute Zukunft durch den Zukunftslichtkegel gegeben. Die impliziert keine Gleichzeitigkeit mehr (Relativität der Gleichzeitigkeit) gibt es auch keine eindeutige Zeitkoordinate. Alle der Relativitätstheorie haben aber gemeinsam dass kausal Ereignisse dieselbe Reihenfolge haben (die Ursache also stets zeitlich vor der Wirkung kommt).
Der Begriff der Kausalität spielt ebenfalls im Bereich der Rechtswissenschaften eine entscheidende Rolle. Im Strafrecht ist beispielsweise für die Verwirklichung eines ein Kausalzusammenhang zwischen der Handlung des Täters und dem eingetretenen Erfolg von Nöten. Ohne diesen Kausalzusammenhang kann Täter ein solches Erfolgsdelikt nicht werwirklichen und somit wegen diesem auch nicht strafbar. Die des Versuchs der Begehung eines Erfolgsdeliktes ist möglich. Im Strafrecht ist also jede Ursache die nicht hinweggedacht werden könnte ohne das Taterfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Diese wird im Strafrecht auch als die conditio-sine-qua-non-Formel bezeichnet. Diese Formel wird durch die von der objektiven Zurechnung begrenzt.
Ein Ereignis eine Folge danach passiert nichts weiter.
Ein Meteor fällt auf die Erde und einen Vater von 3 Kindern
Ein Ereignis eine direkte Folge viele indirekte
Ein Dominostein wird angestoßen daraufhin fällt eine Reihe Dominosteine um
Eine Ursache mit nachfolgender Kausalkette
Ein Würfel wird geworfen
Ein Ereignis sechs verschiedene Möglichkeiten als Folge.
Ein Auto fährt kurz vor einem Zug einen unbeschrankten Bahnübergang. **Nichts passiert.
Zwei Ereignissequenzen kreuzen sich aber ohne direkte
Eine Schneeflocke fällt auf einen Lawinenhang und eine Lawine aus.
Kleine Ursache große Wirkung.
Zwei Menschen kommen sich sehr nahe und ein Kind.
Sonne und Mond stehen in einer Linie Erde und erzeugen eine Springflut
Zwei Ursachen müssen zusammenkommen damit eine Folge
Ein Mensch raucht 2 Packungen Zigaretten pro isst viel Fett bewegt sich wenig ist übergewichtig. Dies macht er über mehrere Jahre Er entwickelt eine ausgeprägte Arteriosklerose und auf Boden dieser einen Herzinfarkt.
Mehrere Einflussfaktoren summieren sich und wirken über Zeit so dass schließlich eine Folge resultiert ohne diese Risikofaktoren viel später eingetreten wäre.
Wolfgang Stegmüller: Probleme und Resultate der Wissenschaftstheorie und Analytischen Bd.1 Erklärung Begründung Kausalität Springer Verlag ISBN 3-540-11804-7
Wolfgang Stegmüller: Das Problem der Kausalität 1983