Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Völkerrechtssubjekt bezeichnet man einen Träger von Rechten Pflichten ( Rechtssubjekt ) die sich aus dem Völkerrecht ergeben.
Es gibt nach dem Völkerrecht nur Subjekte unabhängig von ihrer Größe oder Personen(zahl)relevanz. handelt sich dabei grundsätzlich nie um natürliche sondern um Staaten internationale Organisationen und Spezialsubjekte. Ausnahme hiervon ist nach gültiger Völkerrechtsdoktrin der als natürliche Person in seiner Eigenschaft als Stuhl. Es gibt also derzeit keine übergeordnete Autorität. Auf dem Papier zählen San Marino die Vereinigten Staaten von Amerika genauso viel. partnerschaftliche Gleichberechtigung aller Völkerrechtssubjekte auf dem Boden Völkerrechts wird jedoch in der Praxis durch und ökonomische Machtfaktoren oft unterlaufen.
Heiliger Stuhl (Anmerkung: Der Staat der Vatikanstadt ist ein hiervon zu unterscheidendes staatliches wobei es dem souveränen Heiligen Stuhl frei sowohl nach Kirchenrecht für die staatsunabhängige universale katholische Kirche handeln als auch unter dem Titel des von welchem die Souveränität des Heiligen Stuhles nicht territorial abhängt )
Von der Völkerrechtsdoktrin im allgemeinen nicht sind natürliche Personen auch soweit ihnen durch internationale Verträge und Pflichten zugewiesen werden (zum Beispiel durch Europäische Menschenrechtskonvention ). Außer dem Papst können natürlichen Personen im eigentlichen Sinne staatsgleichgestellte Subjekte nach dem sein auch wenn es in der internationalen Rechtsentwicklung im Einzelfall anders erscheint.