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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Völkerstrafrecht


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Als Völkerstrafrecht bezeichnet man die Summe der Normen die die völkerrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Individuen jedoch nicht von Staaten zum Gegenstand haben.

Das bedeutet dass Individuen direkt aufgrund völkerrechtlichen Normen strafbar sein können - eine vom nicht mehr ganz aktuellen Prinzip dass Völkerrecht nur die Beziehungen zwischen Staaten und Organisationen regelt. Man kann diese Erweiterung des der Völkerrechtssubjekte als Kehrseite der Entwicklung der verstehen: Einerseits indem nur die schlimmsten Menschenrechtsverletzungen völkerstrafrechtliche Verbrechen bestraft werden können. Und andererseits die Menschenrechte Individuen berechtigen während das Völkerstrafrecht verpflichtet.

Siehe auch: Völkerstrafgesetzbuch




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