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Die VP-Bereitschaften (" Volkspolizei -Bereitschaften") waren militärische Formationen der DDR die neben dem „Wachregiment“ des MfS den Hundertschaften der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ den Truppenteilen der NVA bestanden. Man kann in gewisser Weise die Kräfte Schutzpolizei“/ ZKS die militärisch strukturiert und Kalaschnikows ausgerüstet waren hinzurechnen. Die VP-Bereitschaften und Dienststelle Blumberg II in FREUDENBERG wurden am 3. Oktober 1990 durch den BGS übernommen und Teile von ihnen zur der neuen Bundesländer umgewandelt. Die Truppenteile des MfS die ähnlich strukturiert waren wurden im der Liquidierung des MfS aufgelöst.
Die Aufgaben der VP-Bereitschaften
ergaben sich aus dem zweiten Teil Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei vom 11. Juni 1968. Dort wird ausgeführt: § 7 Aufgaben
- WARUM FEHLT HIER DIE HÄLFTE??? ==> weil die VPB nicht zu den der VP gehörten und deshalb die anderen des §7 nicht zutreffen. Eine VPB bzw. Kompanie wurde zeitlich begrenzt einem Leiter eines unterstellt wenn deren 'Zentrale Kräfte Schutzpolizei (Schützen- züge)' für die Aufgabenerfüllung nicht ausreichten. Die bzw. Zugführer erhielten ihre Befehle vor Ort einen Einsatz- leiter( Offizier) des jeweiligen VP-Kreisamtes der auch Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zu gewährleisten hatte. Aufeilung unterhalb der Schützengruppe war durch Ministerbefehl
(1) Die Deutsche Volkspolizei hat die öffentliche und Sicherheit jederzeit zuverlässig zu gewährleisten. Ihr es im Rahmen ihrer Zuständigkeit :
a) Straftaten ... b) anderen Gefahren vorzubeugen und Störungen beseitigen die das Leben oder die Gesundheit Menschen sowie das sozialistische persönliche oder private bedrohen oder in anderer Weise die öffentliche und Sicherheit beeinträchtigen. c) ... j) die im Rahmen der Landesverteidigung Aufgaben zu erfüllen.
(2) Bei Gefahren oder Störungen für deren oder Beseitigung andere Staatsorgane zuständig sind hat Deutsche Volkspolizei auch tätig zu werden wenn
Der Minister des Innern und Chef der erließ auf dieser gesetzlichen Grundlage Weisungen insbesondere Befehl 0020/... in denen die Aufgaben für die Kasernierten Einheiten festgelegt waren. Der § 7 (1) b war Grundlage für Handlungen im Frieden der § 7 (1) j für die Vorbereitung auf und die im Spannungs- und Verteidigungszustand.
Im Befehl 0020/79 hieß es dazu: „Die VP-Bereitschaften sind kasernierte vollmotorisierte nach militärischen Prinzipien und geführte Einheiten der DVP“. Der Schwerpunkt ihrer Ausrichtung Ende der 1960er Jahre Bekämpfung hinter der Front operierender in Kriegszeiten verschob sich immer mehr zugunsten Befähigung zur Aufgabenerfüllung bei der Beseitigung von der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“.
Der Befehl 0020/89 als Nachfolgeweisung Einsatzaufgaben der Kasernierten Einheiten des MdI für Fünfjahresplanzeitraum 1990-95 geht von einer immer unzufriedener werdenden aus(!). Es existierten mehr als 21 VPB waren fünf in unmittelbarer Nähe von Berlin ( 17.-19. VPB und NaB in BASDORF die SE/ Blumberg II in GIELSDORF )“. Außerdem waren dem 1. Stellvertreter des Chef Stabes des MdI weitere Kasernierte Einheiten unterstellt.
'Blumberg II' in FREUDENBERG
9. Kompanie (Pedant zur GSG-9 des BGS) Potsdam-Eiche und
Hubschraubereinheit in DIEPENSEE.
Die Polizeilichen Handlungen wurden verwirklicht durch
schutzpolizeilicher Einzeldienst
Kräfte der Dienstzweige( Schutzpolizei ...)
polizeilicher Ordnungseinsatz
Kräfte der Dienstzweige und Einheiten der VP-Bereitschaften
polizeilicher Kampfeinsatz
geschlossene Einheiten der Dienstzweige und VP-Bereitschaften
Handlungen im Rahmen u. zur Unterstützung Formationen und Einsatzkräften der Zivilverteidigung
Einheiten der VP-Bereitschaften
[1] Wolfram Kempe: Die Rolle und der Einheiten der VP-Bereitschaften im System der Landesverteidigung der DDR Vorlesung Dresden 12.06.1980