Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Validität (von lat. validus stark wirksam gesund ) ist der Inbegriff für das Vorhandensein methodisch-logischer Qualitätskriterien für v.a. empirische Untersuchungen. Die darunter »Gültigkeit« einer Untersuchung oder Theorie bezeichnet stärker argumentatives Gewicht als ihre Richtigkeit an sich.
Es ist zweckmäßig die einzelnen Teilaspekte Zusammanhang mit typischen Fehlern und Gefährdungen zu die häufig »Bias« genannt werden.
-- auch Allgemeingültigkeit Verallgemeinerungsfähigkeit -- bezeichnet Übereinstimmung von tatsächlichem und intendiertem Untersuchungsgegenstand.
Regelmäßig führt man zuerst Studien an kleinen und leicht zu Gesamtheiten durch etwa seinen Studenten oder Patienten. man durch viele Beispiele von gravierenden Irrtümern sein sollte geschieht es doch immer noch schnell und gerne daß die so gewonnenen eine Allgemeingültigkeit in Anspruch genommen wird die illusorisch ist.
Ärzte z.B. überschätzen häufig die Schwere und Häufigkeit von Krankheiten und Komplikationen weil sie diese Fälle zu sehen bekommen; Psychiater unterschätzen regelmäßig den Einfluß von psychiatrischer Hospitalisierung und weil sie sich daran gewöhnt haben.
Das korrekte Vorgehen ist es also einer solchen explorativen Studie eine repräsentative durchzuführen; freilich ist dies in jedem aufwendig und bisweilen auch sehr schwierig.
Stichprobenbias bezeichnet die Abweichng einer konkreten Stichprobe dem Ideal einer streng zufälligen Auswahl aus richtigen Grundgesamtheit.
Ein Test der beispielsweise Intelligenz (im Sinn von Erkenntnisfähigkeit) zu messen könnte vielleicht in Wirklichkeit lediglich messen wie ein Proband sich in den Konventionen des männlichen und protestantischen Teils der Industrie- und Europas und Nordamerikas auskennt und hätte damit niedrige Validität.