Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Geschäftstelle des Verbande oder Verbandsverwaltung ist die "Verwaltungsbehörde" eines Regionalverbands bzw. einer Region in Baden-Württemberg.
Hier erledigt der Verbandsdirektor mit seinen Beamten und Angestellten die Angelegenheiten des Regionalverbands bzw. der Region. Die der einzelnen Regionalverbände sind im "Zweiten Gesetz Verwaltungsreform (Regionalverbandsgesetz) vom 26. Juli 1971 (GBl. 336)" festgelegt. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg solcher "Dienststellen".