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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 12. Februar 2012 

Verbot


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Begrifflich ist ein Verbot eine Untersagung eines bestimmten Verhaltens : Derjenige an den sich das Verbot also der Adressat des Verbots darf dasjenige nicht tun Gegenstand des Verbots ist. Das Verbot ist eine Einschränkung der menschlichen Freiheit .

Diese Einschränkung kann als absolutes Verbot gegen jedermann gerichtet sein; es kann auch ein relativer Verbotssatz vorliegen der ein Verhalten nur einer oder einer bestimmten Personengruppe untersagt das nämliche anderen aber gestattet ( quod licet Jovi non licet bovi frei übersetzt: Was Jupiter darf darf jedes Rindvieh).

Die Berechtigung oder Möglichkeit ein Verbot fußt entweder auf einer entsprechenden sozialen Übereinkunft ihrerseits wiederum politisch oder religiös motiviert sein oder auf der bloßen Ausübung von Macht .

Besondere Relevanz haben Verbotsnormen ersichtlich dann sie der Regelung des Verhaltens innerhalb der Gemeinschaft dienen wenn der Staat also das Verhalten der Bürger durch Verbotsnormen reglementiert.

Im weiteren Sinne spricht man in Wissenschaft von einem Verbot auch dann wenn bestimmte - "verbotene" - Vorgehensweise zwingend zu unrichtigen Ergebnis führen muß: So ist es mathematisch "verboten" aus einer Differenz oder Summe zu kürzen. Dieser Gebrauch es Wortes ist aber letztlich nicht korrekt weil er Kategorien des Erlaubten und des Richtigen zu gleich behandelt.




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