Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der völkerrechtliche Straf tatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurde juristisch zuerst 1946 zur Verfolgung der Nazi-Verbrechen definiert (siehe Völkermord ). Dieses Vorgehen war damals umstritten da rechtsstaatlichen Prinzipien eigentlich nur Verbrechen verfolgt werden die nach dem Erlass des entsprechenden Gesetzes begangen (damit soll Willkür bei Strafmaß und Definition Straftatsbestands verhindert werden).
Seit dem 1. Juli 2002 besteht der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag als ständige Institution zur Verfolgung dieser Der ICC berücksichtigt den oben genannten Rechtsgrundsatz darf nur Straftaten verfolgen die nach dem des internationalen Strafrechts begangen werden.
Am selben Tag trat in Deutschland dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) ein nationales Völkerstrafrecht in Kraft das unter Berufung auf UN-Charta auch rückwirkend angewandt werden kann. Nach Gesetz ist jedes deutsche Gericht befugt Völkerrecht zu verhandeln unabhängig davon ob das auf deutschem Boden begangen wurde ob deutsche Staatsbürger daran beteiligt sind oder ob die sich zum Zeitpunkt der Klageerhebung auf deutschem befinden. Damit ist das deutsche Völkerstrafrecht noch als das bis dahin umfassendste Völkerrechtsgesetz aus Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind dort § 7 VStGB geregelt.
Teilweise wird vertreten der Ausdruck müsse »Verbrechen gegen die Menschheit« heißen.
1937-1945: Angriffskrieg von Japan gegen China der mit schweren Verbrechen an chinesischen einhergeht
1933-1945: Massenmord an Juden Sinti und Roma und Kommunisten durch die deutschen Nationalsozialisten in Europa ( Holocaust )
1938-1943: gezielte Vertreibung und Ermordung von Tschechen Russen und weitere Nationen in Europa Afrika Asien durch die deutsche Wehrmacht Waffen-SS und Nationen. (siehe auch Zweiter Weltkrieg )
1944-1945: Gezielte Bombardierung von Wohngebieten deutscher Städte die Alliierten im Zweiten Weltkrieg
1945-1949: Vertreibung der Deutschen und ethnisch Deutschen Ostpreussen und deutschen Ostgebieten der Tschechoslowakei ( Benesch-Dekrete ) und anderen osteuropäischen Ländern in Folge Geschehnisse im Zweiten Weltkrieg .
1917-1953: Zahlreiche Verbrechen durch den kommunistischen Staatsapparat der Sowjetunion (siehe: Stalinismus )
1996-2001: Zahlreiche Menschenrechtsverletzungen durch das radikal-islamische Taliban -Regime in Afghanistan
Da bislang eine unabhängige Institution zur und Verurteilung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit (einzige Ausnahmen waren die Ad Hoc-Tribunale von Nürnberg und Tokio nach dem zweiten Weltkrieg sowie von Den Haag für Ex- Jugoslawien Arusha (Tansania) für Ruanda und New England Freetown für Sierra Leone ) basiert die vorstehende Liste nicht auf Urteilen. Abgesehen von den jeweiligen Verursachern der Verbrechen besteht jedoch ein breiter Konsens unter Völkerrechtlern und Menschenrechtsorganisationen auch wenn eine nachträgliche Strafverfolgung unwahrscheinlich
Da auch der Internationale Strafgerichtshof bisher von allen Nationen anerkannt wird bestehen auch ob zumindest zukünftig eine juristische Durchsetzung der anerkannten Menschenrechte (siehe UN-Charta ) gelingen wird.
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