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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Vereidigung


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Bei einer Vereidigung leistet eine Person einen Eid . Von einer Beeidigung wird dagegen gesprochen wenn Personen generell und Gutachten "durch Eid versichert" werden. Der ist völlig uneinheitlich.

Die Vereidigung findet in der Regel Richtern statt. Auch Beamte werden vereidigt. Eine entsprechende Vereidigung ist für hohe politische Ämter vorgesehen.

Die Vereidigung wird durch die Wiederholung Eidesformel oder durch deren Bestätigung mit den "Ich schwöre es" (ggf. mit dem Zusatz wahr mir Gott helfe") beendet.

Gegen die Vereidigung vor Gericht kann sich der Zeuge in der Regel nicht wehren. (Einwände die Verwandtschaft / Schwägerschaft zum Angeklagten bzw. einer Partei oder eine vorausgegangene Verurteilung wegen Meineides sein.




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